Polizei Hagen weist auf Regeln für E-Scooter hin
Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes stellten vor wenigen Tagen fest, dass ein 10-jähriges und ein 12-jähriges Kind gemeinsam auf einem E-Scooter fuhren. Der Vorfall ereignete sich in einem Fußgängerbereich.
Die Polizei Hagen nimmt dies zum Anlass, auf die rechtlichen Bestimmungen für E-Scooter hinzuweisen. Demnach ist die Nutzung dieser Fahrzeuge erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt. Zudem dürfen E-Scooter nur von einer Person gleichzeitig gefahren werden.
Hintergrund
E-Scooter sind seit Juni 2019 in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt ihre Nutzung, einschließlich Mindestalter, Höchstgeschwindigkeit und Versicherungspflicht. Seit ihrer Einführung kommt es immer wieder zu Diskussionen über die Sicherheit und die Einhaltung der Verkehrsregeln.
Quelle: nach Medienberichten