Bund muss deutlich mehr für Corona-Masken zahlen
Das Oberlandesgericht Köln hat Ende Mai entschieden, dass der Bund eine erheblich höhere Summe für den Ankauf von Coronaschutzmasken leisten muss. Dies geht aus einer Mitteilung des Gerichts hervor.
Geklagt hatte ein Maskenhändler von Mallorca. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 U 123/25 könnte die Ausgaben des Staates für die Maskenbeschaffung im Zuge der Pandemie weiter erhöhen.
Hintergrund
Zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 sah sich die Bundesregierung mit einem akuten Mangel an Schutzausrüstung konfrontiert. Um die Versorgung sicherzustellen, wurden in kurzer Zeit große Mengen an FFP2-Masken von verschiedenen Anbietern eingekauft. Diese Beschaffungsaktionen führten in der Folge zu zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen über Preise und Lieferbedingungen.
Quelle: nach Medienberichten