Bundesgerichtshof ordnet Neuverhandlung im Fall Berliner Herzspezialist an

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Berlin aufgehoben. Dies betrifft den Fall eines Mediziners der Berliner Charité, dem der Tod zweier Patienten zur Last gelegt wird.
Die Angelegenheit wird nun einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin zur erneuten Prüfung zugewiesen. Damit muss der Prozess, der bereits in erster Instanz verhandelt wurde, komplett neu aufgerollt werden.
Hintergrund
In Deutschland werden medizinische Behandlungsfehler, die zu schwerwiegenden Folgen führen, strafrechtlich verfolgt. Solche Verfahren sind oft komplex, da die Kausalität zwischen ärztlichem Handeln und Patiententod juristisch exakt nachgewiesen werden muss. Die Aufhebung von Urteilen durch höhere Gerichte ist ein Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips, um die korrekte Anwendung von Gesetzen und Verfahren zu gewährleisten.
Quelle: nach Medienberichten