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Landgericht Wuppertal: E-Auto-Käufer kann bei mangelnder Reichweite zurücktreten

19.06.2026, 15:13 Uhr · Tages-Blick24 Redaktion

Das Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass eine erhebliche Abweichung von der beworbenen Reichweite eines Elektroautos einen Sachmangel darstellt, der zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt.

Käufer von Elektrofahrzeugen können ihr Auto zurückgeben, wenn die tatsächliche Reichweite deutlich unter den Herstellerangaben liegt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 18. Dezember hervor, wie die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mitteilt.

Eine signifikante Unterschreitung der versprochenen Reichweite wird demnach als erheblicher Sachmangel eingestuft. Dies ermöglicht dem Käufer, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Hintergrund

Die Reichweite von Elektrofahrzeugen ist ein zentrales Kriterium für viele Käufer und wird oft intensiv beworben. Die tatsächliche Reichweite kann jedoch durch verschiedene Faktoren wie Fahrstil, Wetterbedingungen und Topografie beeinflusst werden. Dies führt immer wieder zu Diskussionen über die Vergleichbarkeit von Herstellerangaben und realem Fahrbetrieb.

Quelle: nach Medienberichten