Tages-Blick24 Sonntag, 14.06.2026
Deutschland

EU ändert Bezeichnung für Fruchtaufstriche

14.06.2026, 09:56 Uhr · Tages-Blick24 Redaktion
EU ändert Bezeichnung für Fruchtaufstriche
Symbolbild · KI-generiert

Die Europäische Union hat ihre Frühstücksrichtlinie angepasst, wodurch die bisherige Unterscheidung zwischen Marmelade und Konfitüre für bestimmte Produkte entfällt.

Was in Deutschland oft als Marmelade bezeichnet wird, war nach bisherigem EU-Recht streng genommen Konfitüre. Diese Regelung betraf Fruchtaufstriche aus Himbeeren, Kirschen oder Pflaumen.

Mit der aktuellen Änderung der EU-Richtlinie wird diese spezifische Unterscheidung aufgehoben. Dies betrifft die Bezeichnung von Fruchtaufstrichen, die an vielen deutschen Frühstückstischen zu finden sind.

Hintergrund

Die EU-Konfitüren-Verordnung, die seit 2002 in Kraft ist, definierte ursprünglich detailliert, welche Fruchtaufstriche als Marmelade, Konfitüre oder Gelee bezeichnet werden dürfen. Demnach war Marmelade traditionell Produkten aus Zitrusfrüchten vorbehalten, während andere Fruchtaufstriche als Konfitüre galten. Diese Regelung führte in einigen Mitgliedstaaten zu Verwirrung, da die umgangssprachliche Nutzung oft von der rechtlichen Definition abwich.

Quelle: nach Medienberichten