EU ändert Bezeichnung für Fruchtaufstriche

Was in Deutschland oft als Marmelade bezeichnet wird, war nach bisherigem EU-Recht streng genommen Konfitüre. Diese Regelung betraf Fruchtaufstriche aus Himbeeren, Kirschen oder Pflaumen.
Mit der aktuellen Änderung der EU-Richtlinie wird diese spezifische Unterscheidung aufgehoben. Dies betrifft die Bezeichnung von Fruchtaufstrichen, die an vielen deutschen Frühstückstischen zu finden sind.
Hintergrund
Die EU-Konfitüren-Verordnung, die seit 2002 in Kraft ist, definierte ursprünglich detailliert, welche Fruchtaufstriche als Marmelade, Konfitüre oder Gelee bezeichnet werden dürfen. Demnach war Marmelade traditionell Produkten aus Zitrusfrüchten vorbehalten, während andere Fruchtaufstriche als Konfitüre galten. Diese Regelung führte in einigen Mitgliedstaaten zu Verwirrung, da die umgangssprachliche Nutzung oft von der rechtlichen Definition abwich.
Quelle: nach Medienberichten