Tages-Blick24 Freitag, 19.06.2026
Deutschland

Klage eines früheren Regensburger Domspatzen auf Schmerzensgeld abgewiesen

19.06.2026, 13:35 Uhr · Tages-Blick24 Redaktion

Ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen ist mit seiner Forderung nach Schmerzensgeld gegen das Bistum Regensburg vor Gericht gescheitert. Die Klage wurde aufgrund der Verjährung der vorgeworfenen Taten abgewiesen.

Ein Mann, der als Kind bei den Regensburger Domspatzen war, hat in einem Verfahren gegen das Bistum Regensburg keine Entschädigung erhalten. Er hatte Schmerzensgeld verlangt, da er nach eigenen Angaben im Vorschulalter missbraucht wurde.

Das Gericht lehnte die Klage ab. Als Begründung wurde angeführt, dass die mutmaßlichen Taten bereits verjährt sind.

Hintergrund

Die Regensburger Domspatzen sind ein weltbekannter Knabenchor mit einer langen Geschichte. In den letzten Jahren wurden jedoch zahlreiche Fälle von Missbrauch und Gewalt bekannt, die sich über Jahrzehnte ereignet haben sollen. Dies führte zu einer umfassenden Aufarbeitung und Entschädigungszahlungen durch das Bistum.

Quelle: nach Medienberichten

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Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Notwendigkeit, unsere nationalen Rechtsgrundsätze zu wahren und gleichzeitig die Schutzbedürftigkeit von Kindern zu stärken. Eine kritische Prüfung der Verjährungsfristen sollte im nationalen Interesse erfolgen, um Vertrauen in unsere Institutionen zu erhalten.