Tages-Sicht24 Dienstag, 07.07.2026
Gesundheit

BPtK kritisiert Streichung der Angemessenheitsprüfung für Psychotherapie-Vergütung

07.07.2026, 10:13 Uhr · Tages-Sicht24 Redaktion

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt einen Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab, der die Angemessenheitsprüfung psychotherapeutischer Leistungen streichen soll.

Nach Ansicht der BPtK ist die Angemessenheitsprüfung der Vergütung verfassungsrechtlich geboten. Die Kammer äußerte ihre Bedenken bezüglich des Änderungsantrags Nr. 15, der eine solche Streichung vorsieht.

Die Entscheidung der BPtK wurde in Berlin bekannt gegeben. Sie betont die Notwendigkeit einer fairen und rechtlich fundierten Bewertung der Honorare für psychotherapeutische Behandlungen.

Hintergrund

Die Angemessenheitsprüfung von Leistungen im Gesundheitswesen dient dazu, eine faire und wirtschaftliche Vergütung sicherzustellen. Sie soll sowohl die Qualität der Versorgung als auch die finanzielle Stabilität der Krankenkassen gewährleisten. Solche Prüfungen sind oft Gegenstand politischer Debatten über die Kostenentwicklung im Gesundheitssystem.

Quelle: nach Medienberichten