Zoll deckt sechsstellige Zollunterschlagung bei Schweizer Unternehmen auf
Das Unternehmen hatte aufgrund eines Systemfehlers einen sechsstelligen Betrag an Zöllen nicht entrichtet. Die Überprüfung durch den Zoll erfolgte im Rahmen einer regulären Unternehmensprüfung.
Der Medizinproduktehersteller unterhält in Singen ein Lager, um seine Kunden in Deutschland und der EU schnell beliefern zu können. Die nun festgestellte Nachzahlung betrifft die Einfuhr von Waren über einen längeren Zeitraum.
Hintergrund
Zölle sind Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren über eine Zollgrenze erhoben werden. Sie dienen dem Schutz der heimischen Wirtschaft und als Einnahmequelle für den Staat. Unternehmen, die Waren importieren, sind verpflichtet, die korrekten Zölle anzumelden und zu entrichten. Das Hauptzollamt Singen ist für die Zollabwicklung in der Region zuständig und führt regelmäßig Prüfungen bei Unternehmen durch, um die Einhaltung der Zollvorschriften sicherzustellen.
Quelle: nach Medienberichten