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Frankreich ändert Notwehrrecht für Polizeieinsätze

10.07.2026, 19:46 Uhr · Tages-Sicht24 Redaktion

In Frankreich gelten Schüsse aus Polizeiwaffen künftig grundsätzlich als Notwehr. Die Beweislast für eine regelwidrige Nutzung liegt nun bei den Opfern.

Diese Gesetzesänderung löst bei Kritikern Besorgnis aus. Sie befürchten, dass die neue Regelung zu einer erhöhten Straflosigkeit von Polizeibeamten führen könnte.

Die Neuregelung sieht vor, dass die Betroffenen nachweisen müssen, dass ein Polizist seine Waffe nicht gemäß den Vorschriften eingesetzt hat. Zuvor lag die Beweislast bei den Behörden, die Rechtmäßigkeit des Waffengebrauchs zu belegen.

Hintergrund

Die Diskussion um den Einsatz von Polizeigewalt und die rechtliche Einordnung von Schusswaffengebrauch durch Beamte ist in vielen Ländern ein wiederkehrendes Thema. Insbesondere nach Vorfällen, bei denen Zivilisten durch Polizeikugeln verletzt oder getötet wurden, entbrennen regelmäßig Debatten über die Legitimität solcher Einsätze und die Rechenschaftspflicht der beteiligten Beamten.

Quelle: nach Medienberichten