Unfallflucht in Warendorf: Citroën auf Parkstreifen beschädigt
Der Vorfall ereignete sich zwischen 18:30 Uhr und 19:30 Uhr auf der Dreibrückenstraße. Der beschädigte Citroën stand zum Zeitpunkt des Unfalls auf einem Parkstreifen.
Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zum Verursacher geben können, sich zu melden.
Hintergrund
Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, stellt in Deutschland eine Straftat dar, die im § 142 des Strafgesetzbuches geregelt ist. Sie liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden und hat oft auch versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Quelle: nach Medienberichten