Polizei Mettmann registriert mehrere Verkehrsunfallfluchten
Die Vorfälle ereigneten sich in den beiden Städten und werden von den Behörden als Straftaten eingestuft.
Die Polizei weist darauf hin, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt darstellt und entsprechende Meldungen wichtig sind.
Hintergrund
Verkehrsunfallflucht, auch bekannt als Fahrerflucht, ist in Deutschland eine Straftat nach § 142 des Strafgesetzbuches. Sie liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht zu haben. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen und können auch den Entzug der Fahrerlaubnis umfassen.
Quelle: nach Medienberichten