Fahrradfahrer nach Unfallflucht in Hamm gestellt
Der Mann war auf der Wilhelmstraße in östlicher Richtung unterwegs, als es zu dem Vorfall kam. Nach der Beschädigung des Pkw setzte der Radfahrer seine Fahrt fort, wurde jedoch später von Polizeibeamten angehalten.
Die Beamten konnten den flüchtigen Unfallverursacher nach dem Vorfall vom 23. Juni stellen und die Personalien aufnehmen.
Hintergrund
Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, ist in Deutschland eine Straftat, die in § 142 des Strafgesetzbuches geregelt ist. Sie liegt vor, wenn sich eine am Unfall beteiligte Person unerlaubt vom Unfallort entfernt, bevor die notwendigen Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung getroffen werden konnten. Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fahrradfahrer.
Quelle: nach Medienberichten