Mehrere politische Versammlungen in Nürnberger Innenstadt
Die Versammlungen wurden von der Polizei begleitet, die einen weitgehend ordnungsgemäßen Verlauf feststellte. Eine der Veranstaltungen wurde am Lorenzer Platz abgehalten, wie aus einem Bericht des Presseportals hervorgeht.
Hintergrund
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt. Es erlaubt Bürgern, sich ohne vorherige Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Polizei ist dabei für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig.
Quelle: nach Medienberichten