G-BA beschließt Mindestmengen für Magenkrebs-Operationen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Plenarsitzung einstimmig beschlossen, Mindestmengen für die chirurgische Behandlung von Magenkarzinomen einzuführen.
Ab dem Jahr 2031 müssen Kliniken an jedem Standort mindestens 20 planbare Magenkrebs-Operationen jährlich vornehmen. Dieser Beschluss tritt nach einer Übergangsfrist in Kraft.
Hintergrund
Mindestmengen im Krankenhausbereich sollen die Qualität medizinischer Behandlungen sichern, indem sie sicherstellen, dass komplexe Eingriffe nur in Kliniken mit ausreichender Erfahrung durchgeführt werden. Die Festlegung solcher Mengen wird vom G-BA vorgenommen, der als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen gilt.
Quelle: nach Medienberichten