Heranwachsender feuert Schreckschusswaffe in Lindhorst ab
Der Vorfall ereignete sich am frühen Montagmorgen gegen 00:05 Uhr. Die genauen Umstände, die zum Abfeuern der Waffe führten, sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit Waffen umzugehen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verstöße gegen das Waffengesetz können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hintergrund
Schreckschusswaffen sind in Deutschland erlaubnispflichtig, wenn sie außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums geführt werden sollen. Für den Erwerb ist in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Das Abfeuern solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa bei Notwehr, erlaubt.
Quelle: nach Medienberichten