Rollerfahrerin bei Unfallflucht in Abtsgmünd touchiert
Der Vorfall ereignete sich gegen 14 Uhr auf der Straße Osteren. Die Jugendliche musste verkehrsbedingt anhalten, als der nachfolgende Opel-Lenker versuchte, an ihr vorbeizufahren.
Durch das Manöver kam es zur Berührung zwischen dem Roller und dem Pkw. Der Fahrer des Opels setzte seine Fahrt ohne anzuhalten fort.
Hintergrund
Unfallflucht, auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort genannt, ist in Deutschland eine Straftat gemäß § 142 des Strafgesetzbuches. Sie liegt vor, wenn ein Unfallbeteiligter sich vom Unfallort entfernt, bevor die notwendigen Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung getroffen werden konnten. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen und können auch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Quelle: nach Medienberichten