Krankenkassen fordern Bedenkzeit bei Selbstzahlerleistungen
Diese Forderung zielt darauf ab, Patienten vor übereilten Entscheidungen zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, die Notwendigkeit und den Nutzen der angebotenen Leistungen kritisch zu prüfen.
Die Kassen argumentieren, dass eine solche Frist es den Versicherten ermöglichen würde, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls eine Zweitmeinung einzuholen, bevor sie kostenpflichtige Behandlungen selbst bezahlen.
Hintergrund
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und von den Patienten selbst bezahlt werden müssen. Oft werden sie in Arztpraxen angeboten und umfassen eine breite Palette von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen, deren medizinischer Nutzen teilweise umstritten ist.
Quelle: nach Medienberichten