EuGH erlaubt Abtretung von Kfz-Haftpflichtforderungen
Das Urteil erging in der Rechtssache C-277/25, die unter anderem Helpfind Funding betraf. Demnach steht das Unionsrecht der Übertragung einer Forderung auf Schadenersatz von einem Geschädigten an einen Dritten, beispielsweise ein Finanzierungsunternehmen, nicht entgegen.
Die Entscheidung betrifft die Rechtsangleichung im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb der Europäischen Union.
Hintergrund
Die Regelungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung sind in der Europäischen Union durch Richtlinien harmonisiert, um einen einheitlichen Schutz für Verkehrsopfer zu gewährleisten. Die Frage der Abtretbarkeit von Schadenersatzansprüchen ist dabei ein wiederkehrendes Thema, insbesondere im Kontext von Finanzierungsmodellen für Reparaturen oder Rechtsstreitigkeiten.
Quelle: nach Medienberichten