Rechtsgutachten empfiehlt Ausbau der Antidiskriminierungsstelle

Die Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist Gegenstand eines neuen Rechtsgutachtens. Dieses wurde im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt und analysiert die bestehenden Schwächen sowie die Potenziale einer Reform.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Ausbau der Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle nicht nur möglich, sondern auch notwendig ist. Dies wird insbesondere mit Blick auf europäische Vorgaben als zwingend erforderlich erachtet.
Hintergrund
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat 2006 in Kraft und soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde mit dem AGG geschaffen, um Betroffene zu beraten und auf die Einhaltung des Gesetzes hinzuwirken.
Quelle: nach Medienberichten