Polizei im Kreis Mettmann verzeichnet mehrere Unfallfluchten
Die Vorfälle, bei denen sich Unfallbeteiligte unerlaubt vom Unfallort entfernten, ereigneten sich in verschiedenen Kommunen des Kreises. Die genaue Anzahl der registrierten Fälle wurde von der Polizei nicht spezifiziert.
Die Behörden weisen darauf hin, dass eine Verkehrsunfallflucht eine Straftat darstellt und keine Bagatelle ist.
Hintergrund
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich als Fahrerflucht oder Unfallflucht bezeichnet, ist in Deutschland gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Es handelt sich um ein Vergehen, das mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann und oft auch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich zieht. Die Meldepflicht dient der Sicherstellung der Schadensregulierung und der Aufklärung des Unfallhergangs.
Quelle: nach Medienberichten