Tages-Blick24 Freitag, 19.06.2026
Gesundheit

G-BA beschließt neue Mindestmenge für Magenkrebs-Operationen

19.06.2026, 07:57 Uhr · Tages-Blick24 Redaktion

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine aktualisierte Mindestmengenregelung für chirurgische Eingriffe bei Magenkrebs festgelegt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat neue Vorgaben für die Durchführung von Magenkrebs-Operationen beschlossen. Diese Entscheidung legt eine spezifische Mindestmenge fest, die Kliniken pro Jahr erreichen müssen, um diese komplexen Eingriffe weiterhin vornehmen zu dürfen.

Die Regelung zielt darauf ab, die Qualität der medizinischen Versorgung zu sichern und die Patientensicherheit zu erhöhen. Kliniken, die die festgelegte Mindestmenge nicht erreichen, dürfen Magenkrebs-Operationen zukünftig nicht mehr durchführen.

Hintergrund

Mindestmengen im Gesundheitswesen werden eingeführt, um sicherzustellen, dass Krankenhäuser und Ärzte über ausreichend Erfahrung bei bestimmten komplexen Behandlungen verfügen. Die Idee dahinter ist, dass eine höhere Fallzahl zu mehr Routine und damit zu besseren Behandlungsergebnissen führt. Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.

Quelle: nach Medienberichten