Rollerfahrer in Ludwigshafen ohne Helm, Führerschein und unter Einfluss von Drogen
Eine Funkstreife bemerkte das Kleinkraftrad in der Heinigstraße in Ludwigshafen-Mitte. Beide Insassen trugen keine Helme, was die Beamten zur Anhaltung veranlasste.
Im Rahmen der anschließenden Überprüfung ergaben sich weitere Verstöße. Der Fahrer konnte keinen Führerschein vorweisen und zeigte Anzeichen von Alkohol- und Drogenkonsum. Die genauen Konsequenzen für den Fahrer sind noch nicht bekannt.
Hintergrund
Das Fahren ohne geeigneten Schutzhelm ist in Deutschland für motorisierte Zweiräder gesetzlich vorgeschrieben, um Kopfverletzungen bei Unfällen zu vermeiden. Ebenso ist das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis oder unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln eine Straftat, die mit empfindlichen Strafen geahndet wird.
Quelle: nach Medienberichten