EuGH-Generalanwalt sieht Amazon in Italien als Postdienstleister
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona legte heute seine Schlussanträge in den Fällen C-535/25, C-536/25 und C-537/25 vor, die Amazon Italia Logistica, Amazon Italia Services und Amazon Italia Transport betreffen. Er beurteilte die Tätigkeiten der Amazon-Gruppe in Italien im Kontext des freien Dienstleistungsverkehrs.
In einem weiteren Urteil (Rechtssache C-199/24) entschied der Gerichtshof heute, dass die entgeltliche Online-Veröffentlichung strafrechtlicher Verurteilungen grundsätzlich keine Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken darstellt. Dies betrifft den Bereich der Rechtsangleichung im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ein drittes Urteil (Rechtssache C-234/25) befasste sich mit Streaming-Abonnements. Der EuGH stellte klar, dass das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden darf, wenn ein Angebot an das Nutzerverhalten angepasst wird. Dies betrifft den Fall Sky Österreich Fernsehen.
Hintergrund
Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das höchste rechtsprechende Organ der Europäischen Union. Seine Urteile und die Schlussanträge der Generalanwälte prägen die Auslegung des EU-Rechts und haben weitreichende Auswirkungen auf die Gesetzgebung und Praxis in den Mitgliedstaaten. Die Entscheidungen betreffen oft grundlegende Fragen des Binnenmarktes, des Verbraucherschutzes und des Datenschutzes.
Quelle: nach Medienberichten