Gericht bestätigt Apples Einstufung als Torwächter und Italiens Corona-Flugbeihilfen
Die Richter in Luxemburg entschieden, dass Apple die Kriterien für einen sogenannten Torwächter im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste erfüllt. Dies betrifft die Plattformen App Store und iOS. Die Klagen des US-Konzerns gegen diese Benennung wurden vollumfänglich zurückgewiesen.
In einem separaten Urteil befand das Gericht, dass die von Italien während der Covid-19-Krise gewährten Beihilfen für betroffene Fluggesellschaften im Einklang mit dem Unionsrecht stehen. Eine Beihilferegelung, die Subventionen vorsah, wurde somit als zulässig bestätigt, was eine Klage von Ryanair betraf.
Hintergrund
Die Einstufung als Torwächter im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) der EU zielt darauf ab, große Online-Plattformen zu regulieren und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Fluggesellschaften weltweit waren von den Reisebeschränkungen während der Covid-19-Pandemie stark betroffen, was viele Staaten dazu veranlasste, umfangreiche Beihilfeprogramme zur Stützung der Branche aufzulegen.
Quelle: nach Medienberichten