Gerichtshof erlaubt Geoblocking-Umgehung bei gemeinfreien Werken
Das Urteil betrifft die Rechtssache C-788/24, die sich mit dem geistigen Eigentum des Anne Frank Fonds befasst. Es klärt die Anwendung des Urheberrechts in der EU im Zusammenhang mit Geoblocking.
Die Entscheidung ermöglicht es, dass Inhalte, deren Schutzfrist in einem Land abgelaufen ist, nicht durch fortbestehende Schutzrechte in einem anderen Mitgliedstaat blockiert werden können. Dies fördert den freien Zugang zu Kultur- und Bildungsgütern innerhalb der Union.
Hintergrund
Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen für eine bestimmte Zeit. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Werk gemeinfrei und kann von jedermann frei genutzt werden. Innerhalb der Europäischen Union gab es jedoch unterschiedliche Schutzfristen und Regelungen, die zu Konflikten bei der grenzüberschreitenden Verfügbarkeit von Inhalten führten.
Quelle: nach Medienberichten