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EuGH-Generalanwältin fordert weite Auslegung bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

25.09.2026, 07:10 Uhr · Tages-Sicht24 Redaktion
EuGH-Generalanwältin fordert weite Auslegung bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Symbolbild · KI-generiert

Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, Tamara Ćapeta, hat sich in ihren Schlussanträgen für eine umfassende Definition von „Gütern mit doppeltem Verwendungszweck“ ausgesprochen.

Diese Empfehlung erfolgte gestern in der Rechtssache C-538/25, die einen Flugzeughersteller betrifft. Laut Ćapeta sollte der Begriff weit gefasst werden, um die vielfältigen strategischen und sicherheitsrelevanten Interessen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union angemessen zu berücksichtigen.

Die Schlussanträge der Generalanwältin dienen dem Gerichtshof als Orientierungshilfe für seine Urteilsfindung. Eine weite Auslegung könnte weitreichende Folgen für die Handelspolitik der EU haben, insbesondere im Hinblick auf Exportkontrollen und die Abwehr von Risiken für die Sicherheit der Union.

Hintergrund

Güter mit doppeltem Verwendungszweck, oft als Dual-Use-Güter bezeichnet, sind Produkte, Technologien oder Software, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können. Die Kontrolle ihres Exports ist ein wichtiges Instrument, um die Verbreitung von Waffen und die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern, während gleichzeitig der legitime Handel nicht übermäßig behindert werden soll.

Quelle: nach Medienberichten