EU-Generalanwälte äußern sich zu nationaler Sicherheit und Abwicklungsfonds

Generalanwalt Andrea Biondi erklärte in seinen Schlussanträgen, dass der Ausschluss von Unternehmen aus öffentlichen Ausschreibungen aus Gründen der nationalen Sicherheit grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Dies gelte jedoch nur unter der Bedingung, dass die grundlegenden Prinzipien und Garantien des EU-Rechts eingehalten werden. Die Anträge beziehen sich auf die verbundenen Rechtssachen C-271/25 Autovici und C-334/25 Skinest Baltija.
In einem weiteren Fall befasste sich Generalanwalt Dean Spielmann mit Beschlüssen zur Festsetzung von Beiträgen zum Einheitlichen Abwicklungsfonds. Er kam zu dem Schluss, dass die im Voraus erhobenen Beiträge für die Jahre 2022 und 2023 Rechtsfehler aufweisen könnten. Diese Einschätzung betrifft die Rechtssachen C-454/24 P SRB/Dexia SA, C-529/24 P Rat/Hypo Vorarlberg Bank AG, C-536/24 P SRB/Hypo Vorarlberg Bank AG, C-537/24 P SRB/Volkskreditbank SA, C-585/24 P Rat/Volkskreditbank AG und C-705/24 P SRB/BAWAG P.S.K.
Hintergrund
Die Schlussanträge der Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof sind Empfehlungen an die Richter und stellen oft eine wichtige Orientierung für das spätere Urteil dar. Der Einheitliche Abwicklungsfonds wurde nach der Finanzkrise geschaffen, um die Kosten von Bankenabwicklungen für die Steuerzahler zu minimieren und die Finanzstabilität in der Eurozone zu gewährleisten.
Quelle: nach Medienberichten